Weiterbildung
In Deutschland hat der Staat die Pflicht, die Weiterbildung seiner Bürger zu fördern, um deren Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung nachzukommen. So fördert der Staat entsprechende Maßnahmen nicht nur finanziell durch Zuschüsse o.ä., sondern ist auch selbst Veranstalter von Kursen. Die Regelung differiert in den einzelnen Bundesländern. Allerdings haben Angestellte meist das Anrecht auf fünf Tage, um sie zur beruflichen oder politischen Bildung zu nutzen, geregelt wird dies jedoch länderspezifisch. Leider nutzen nur knapp 2% der Bevölkerung dieses Recht und auch andere Regelungen bezüglich Bildungsurlaub und Bildungsfreistellung werden nur selten in Anspruch genommen.
Weiterbildung wird differenziert in allgemeine, berufliche und politische
Weiterbildung. Sie kann in der Form einer Seminarteilnahme erlangt werden, aber es gibt mittlerweile viele andere Möglichkeiten. Neben dem Fernunterricht zeichnet sich auch das E-Learning durch räumliche Flexibilität, individuelle Lernzeiten und wenige Präsenztermine, meist die Prüfungen, aus. Bei Blended-Learning wird E-Learning mit Präsenzterminen kombiniert. Außerdem zählen noch Training on the job, d.h. am Arbeitsplatz im Unternehmen, Training near the job, d.h. nicht am Arbeitsplatz, aber im Unternehmen, und Training off the job, d.h. Unterricht außerhalb des Unternehmens, dazu. Auch selbst organisiertes Lernen muss genannt werden, allerdings findet dies ohne Prüfung und Zeugnis statt, so dass über die Leistung und den Lernerfolg kein Nachweis erbracht werden kann.
Neben dem Staat, den Gewerkschaften, der Kirche, den Kammern und privaten Trägern sind auch die Hochschulen als Anbieter für öffentliche Weiterbildung zu nennen. Wird eine neutrale Beratung gewünscht, gibt es unabhängige Beratungsstellen. Daneben gibt es Datenbanken, mit deren Hilfe man sich schnell einen Überblick über aktuelle Weiterbildungsmöglichkeiten, entsprechende Einrichtungen und Förderungsmöglichkeiten verschaffen kann.